Verfassungsgerichtshof B508/04

B508/04Verfassungsgericht15.10.2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B508/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2004

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der Beschwerdeführerin die mit € 2.340,-- bestimmten Prozeßkosten zu Handen ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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