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G83/04•Verfassungsgerichtshof G83/04
G83/04Verfassungsgericht30.11.2004
Fremdenverkehr, Abgaben, Umsatzsteuer, VfGH / Präjudizialität, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes
Die Wortfolge "von einer Betriebsstätte des Unternehmers" sowie das Wort "aus" im zweiten Satz des §32 Abs3 des Gesetzes vom 25. September 1985 über den Fremdenverkehr im Lande Salzburg (Salzburger Fremdenverkehrsgesetz), LGBl. für das Land Salzburg Nr. 94/1985, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Die Salzburger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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