Verfassungsgerichtshof B804/04

B804/04Verfassungsgericht30.11.2004

Regest

Bescheidberichtigung, Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsverfahren, Kostenersatz, VfGH / Kosten, Bundesverwaltung unmittelbare, Sicherheitspolizei

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B804/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.127 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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