Verfassungsgerichtshof B1918/02

B1918/02Verfassungsgericht30.11.2004

Regest

Säumnis, Vergabewesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1918/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2004

Spruch

Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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