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V37/04•Verfassungsgerichtshof V37/04
V37/04Verfassungsgericht02.12.2004
Straßenpolizei, Halte(Park-)Verbot, Verordnungserlassung, Anhörungsrecht
Die Verordnung des Gemeinderates Ried im Innkreis vom 12. Dezember 1997, Zl. Bau R1-153-0/06/97/Ing.Rans/Die, mit der gemäß §52 Z13b StVO 1960 an der Nordwestseite des Kirchenplatzes vor den Häusern Nr. 5 bis Nr. 8 ein Halte- und Parkverbot, ausgenommen Ladetätigkeit, erlassen wurde, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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