Verfassungsgerichtshof V32/04

V32/04Verfassungsgericht03.12.2004

Regest

Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V32/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.2004

Spruch

Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Leobersdorf vom 22. Februar 1990, mit der das örtliche Raumordnungsprogramm erlassen wurde, genehmigt mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 22. August 1990, Z R/1-R-271/10, und kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 29. August 1990 bis 12. September 1990, wird insoweit als gesetzwidrig aufgehoben, als damit für das Grundstück Nr. 919/2, KG Leobersdorf, die Widmung "Grünland Sportstätte, Spielplatz (Gsp)" festgelegt wird.

Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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