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V42/04•Verfassungsgerichtshof V42/04
V42/04Verfassungsgericht06.12.2004
Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Aufsichtsrecht, Genehmigung, Verordnungserlassung, Verordnung Kundmachung, VfGH / Verwerfungsumfang
Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Podersdorf am See vom 28. Juli 2001, mit der Bebauungsrichtlinien für den Ortskern (Hauptstraße, Neusiedlerstraße, Seestraße) erlassen werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Burgenländische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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