Verfassungsgerichtshof B1236/04

B1236/04Verfassungsgericht06.12.2004

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Präjudizialität

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1236/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.12.2004

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnungsbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit EUR 3.096,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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