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V33/04•Verfassungsgerichtshof V33/04
V33/04Verfassungsgericht07.12.2004
Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan
Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wien betreffend die Aufhebung und Neufestsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes (Plandokument 5779), Beschluss des Gemeinderates vom 26. Juni 1985, Beschlussfassung kundgemacht im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 28/1985 vom 11. Juli 1985 sowie im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 11. Juli 1985, wird, soweit damit für das Grundstück Kaasgrabengasse Nr. 83 auf dem vorderen, näher zur Kaasgrabengasse befindlichen Liegenschaftsteil eine Baufluchtlinie festgelegt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Wiener Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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