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V35/04•Verfassungsgerichtshof V35/04
V35/04Verfassungsgericht14.12.2004
Bescheidbegriff, Verwaltungsakt genereller, Energierecht, Elektrizitätswesen, Erwerbsausübungsfreiheit, EU-Recht Richtlinie, Verordnungsbegriff, verschleierte Verfügung, VfGH / Antrag, Eventualantrag, VfGH / Bedenken, VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Prüfungsumfang, Preisrecht, Behördenzuständigkeit
Der Hauptantrag auf Aufhebung der SNT-VO 2003 zur Gänze sowie die Eventualanträge 104, 166, 180, 202, 291 und 297 werden abgewiesen.
Die übrigen Eventualanträge werden zurückgewiesen.
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