Verfassungsgerichtshof G107/03 ua

G107/03 uaVerfassungsgericht15.12.2004

Regest

Bundestheater, Dienstrecht, Ruhegenuß, VfGH / Bedenken, VfGH / Verwerfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G107/03 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2004

Spruch

I. §5 Abs8 Bundestheater-Pensionsgesetz, idF BGBl. I 1998/123, war verfassungswidrig.

Die als verfassungswidrig erkannte Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im BGBl. I verpflichtet.

II. Im Übrigen wird der Antrag des Obersten Gerichtshofes abgewiesen.

III. Der Antrag des Oberlandesgerichtes Wien wird zurückgewiesen.

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