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G107/03 ua•Verfassungsgerichtshof G107/03 ua
G107/03 uaVerfassungsgericht15.12.2004
Bundestheater, Dienstrecht, Ruhegenuß, VfGH / Bedenken, VfGH / Verwerfungsumfang
I. §5 Abs8 Bundestheater-Pensionsgesetz, idF BGBl. I 1998/123, war verfassungswidrig.
Die als verfassungswidrig erkannte Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im BGBl. I verpflichtet.
II. Im Übrigen wird der Antrag des Obersten Gerichtshofes abgewiesen.
III. Der Antrag des Oberlandesgerichtes Wien wird zurückgewiesen.
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