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B2149/00 ua•Verfassungsgerichtshof B2149/00 ua
B2149/00 uaVerfassungsgericht16.12.2004
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zu B2149/00 und B805/01 zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2143,85 bestimmten Prozesskosten und den Beschwerdeführern zu B170/02 zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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