Verfassungsgerichtshof B10/05 ua

B10/05 uaVerfassungsgericht18.01.2005

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B10/05 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.2005

Spruch

Den in den Beschwerdesachen 1. der B, ..., und 2. der F,

..., beide vertreten durch die Rechtsanwälte S-S-F Partner, ...,

gegen die Bescheide des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Graz,

vom 19. November 2004, 1. Zl. ... und 2. Zl. ..., gestellten Anträge,

den Beschwerden die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß

§85 Abs2 VfGG k e i n e F o l g e gegeben.

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