Verfassungsgerichtshof A21/99

A21/99Verfassungsgericht14.02.2005

Regest

VfGH / Exekution, VfGH / Klagen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A21/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.02.2005

Spruch

Dem Antrag des Bundes, vertreten durch die Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19, auf Aufhebung der Erklärung der Vollstreckbarkeit des in der Rechtssache A21/99 Stadt Wien vs. Bund auf Zahlung des klinischen Mehraufwandes am 20.12.2000 geschlossenen Vergleichs wird keine Folge gegeben.

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