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B455/04; G43/04•Verfassungsgerichtshof B455/04; G43/04
B455/04; G43/04Verfassungsgericht28.02.2005
VfGH / Individualantrag, VfGH / Beteiligter, VfGH / Kosten, Vergabewesen
I. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
Die Beschwerdeführerin ist schuldig, der beteiligten Partei, BDC EDV-Consulting GmbH, zuhanden ihrer Rechtsvertreter, CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte, 1010 Wien, Ebendorferstraße 3, die mit Euro 2.160,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. Der Individualantrag wird zurückgewiesen.
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