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B960/03•Verfassungsgerichtshof B960/03
B960/03Verfassungsgericht28.02.2005
Vergabewesen
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Wien ist verpflichtet, dem Beschwerdeführer zu Handen der Rechtsvertreter die mit € 2.143,- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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