Verfassungsgerichtshof A21/04

A21/04Verfassungsgericht01.03.2005

Regest

VfGH / Klagen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A21/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2005

Spruch

Das Land Wien ist schuldig, dem Kläger zu Handen seines Rechtsvertreters die mit EUR 238,56 bestimmten Kosten dieses Rechtsstreites binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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