Verfassungsgerichtshof A1/04 ua

A1/04 uaVerfassungsgericht01.03.2005

Regest

VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A1/04 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2005

Spruch

Dem Vertreter zur Verfahrenshilfe wird der Ersatz von Barauslagen in Höhe von EUR 0,48 gemäß §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm §35 Abs1 VfGG zugesprochen, im Übrigen wird der Antrag auf vorläufige Berichtigung von Barauslagen aus Amtsgeldern abgewiesen.

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