Verfassungsgerichtshof B956/03

B956/03Verfassungsgericht01.03.2005

Regest

Grundverkehrsrecht, Rechtsgeschäft unter Lebenden, Nichtigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B956/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2005

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.