Verfassungsgerichtshof B1206/01

B1206/01Verfassungsgericht01.03.2005

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten, Bescheid Trennbarkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1206/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2005

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.438,17 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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