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G104/04•Verfassungsgerichtshof G104/04
G104/04Verfassungsgericht02.03.2005
Erbschafts- und Schenkungssteuer, Zivilrecht, Schenkung, VfGH / Verwerfungsumfang
Die Wortfolge "eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb" in §33 lita des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1955, betreffend die Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955), BGBl. Nr. 141, in der Fassung BGBl. Nr. 151/1980, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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