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B831/04 ua•Verfassungsgerichtshof B831/04 ua
B831/04 uaVerfassungsgericht04.03.2005
Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung, Pflichtversicherung
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide insoweit in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden, als diese die Arbeitslosenversicherungspflicht betreffen.
Die Bescheide werden insoweit aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Vertreter die mit insgesamt € 2.844,-- bestimmten Kosten der Verfahren binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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