Verfassungsgerichtshof B1290/04

B1290/04Verfassungsgericht09.03.2005

Regest

Asylrecht, Jugendfürsorge, Verwaltungsverfahren, Vertreter, Zivilrecht, Rechts- und Handlungsfähigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1290/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 1.962,-- Euro bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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