Verfassungsgerichtshof B1703/03

B1703/03Verfassungsgericht10.03.2005

Regest

Arzneimittel, Erwerbsausübungsfreiheit, EU-Recht Vorabentscheidung, Sozialversicherung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1703/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.2005

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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