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B89/05•Verfassungsgerichtshof B89/05
B89/05Verfassungsgericht11.03.2005
Nationalsozialismus, Sozialversicherung, Begünstigungen, Stichtag
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit EUR 2160,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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