Verfassungsgerichtshof B1591/03 ua

B1591/03 uaVerfassungsgericht11.03.2005

Regest

Rundfunk, Privatradio, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1591/03 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2005

Spruch

I. Die Beschwerden werden als gegenstandslos erklärt und die Verfahren eingestellt.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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