Verfassungsgerichtshof B1450/03

B1450/03Verfassungsgericht16.03.2005

Regest

Dienstrecht, Dienstpflichten, Rechte subjektive öffentliche, Bundesheer, Wehrrecht, Zwangsarbeit, Rechte verfassungsgesetzlich gewährleistete

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1450/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht gemäß §4 Abs2 erster Satz KSE-BVG verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Landesverteidigung) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit EUR 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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