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G78/04 ua•Verfassungsgerichtshof G78/04 ua
G78/04 uaVerfassungsgericht17.03.2005
Asylrecht, Auslegung systematische, Behördenzuständigkeit, Bundesverwaltung mittelbare, Bundesverwaltung unmittelbare, Determinierungsgebot, Fremdenpolizei, Ausweisung, Fremdenrecht, Kompetenz Bund - Länder Fremdenpolizei, Privat- und Familienleben, Unabhängiger Bundesasylsenat, VfGH / Bedenken, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, Verweisung
I. Der Antrag des unabhängigen Bundesasylsenates zu G78/04, das Wort "Ausweisung" in §8 Abs2 Asylgesetz 1997, BGBl. I Nr. 76 idF BGBl. I Nr. 101/2003, aufzuheben, wird zurückgewiesen.
II. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
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