Verfassungsgerichtshof B163/05

B163/05Verfassungsgericht24.03.2005

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B163/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.2005

Spruch

Dem in der Beschwerdesache der G Wohnungsgesellschaft mbH,

..., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B B, ..., gegen den Bescheid

der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20. Dezember 2004,

Zl. ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung

zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 VfGG insoweit F o l g e gegeben,

als für die Dauer des verfassungsgerichtlichen Verfahrens die

Zwangsversteigerung von Liegenschaften und der Verkauf von

Gegenständen im Rahmen der Fahrnisexekution ausgeschlossen wird. Im

Übrigen wird dem Antrag k e i n e F o l g e gegeben.

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