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B470/05 ua•Verfassungsgerichtshof B470/05 ua
B470/05 uaVerfassungsgericht03.05.2005
VfGH / Wirkung aufschiebende
Den in den Beschwerdesachen 1. der Ärztekammer für Niederösterreich, ..., vertreten durch die S Rechtsanwälte OEG, ..., und 2. der Wirtschaftskammer Niederösterreich vertreten durch Dr. C K, Rechtsanwalt in ..., gegen den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 6. April 2005, GZ ..., gestellten Anträgen, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG für einen Zeitraum bis einschließlich 30. Juni 2005 F o l g e gegeben.
Im Übrigen wird die Entscheidung über die Anträge vorbehalten.
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