Verfassungsgerichtshof A18/04

A18/04Verfassungsgericht07.06.2005

Regest

Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Jagdrecht, Genossenschaftsjagd, Verpachtung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A18/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.2005

Spruch

Die Klage wird zurückgewiesen.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Gemeinde zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit EUR 92,14 bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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