Verfassungsgerichtshof B160/05

B160/05Verfassungsgericht13.06.2005

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, Rundfunk, Werbung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B160/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.2005

Spruch

Der beschwerdeführende ORF ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der beschwerdeführende ORF durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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