Verfassungsgerichtshof B1189/04

B1189/04Verfassungsgericht13.06.2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1189/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Landeshauptmann von Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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