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B276/05 ua•Verfassungsgerichtshof B276/05 ua
B276/05 uaVerfassungsgericht15.06.2005
Asylrecht, Rechtsschutz, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Kosten, Wirkung aufschiebende
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 2.736,00 Euro bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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