Verfassungsgerichtshof A30/04

A30/04Verfassungsgericht15.06.2005

Regest

Amtshaftung, EU-Recht Richtlinie, Bankwesen, Schadenersatz, VfGH / Klagen, Zivilrecht, Verjährung, Staatshaftung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A30/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.2005

Spruch

Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, den klagenden Parteien zur ungeteilten Hand den Betrag in Höhe von € 76.052,65 samt 4% Zinsen seit 18. Februar 2001 zu bezahlen und die Prozesskosten zu ersetzen, all dies binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution, wird abgewiesen.

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