Verfassungsgerichtshof B1454/03

B1454/03Verfassungsgericht16.06.2005

Regest

Bergrecht, Bescheid Trennbarkeit, Kompetenz Bund - Länder Bergrecht, Naturschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1454/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt 1 des angefochtenen Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums verletzt worden.

Spruchpunkt 1 des Bescheides wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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