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V109/03•Verfassungsgerichtshof V109/03
V109/03Verfassungsgericht22.06.2005
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Anlaßverfahren
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom
5. Juni 2003 über die Gewerbeausübung in Gastgärten, kundgemacht in der Grazer Zeitung - Amtlicher Teil vom 13. Juni 2003, Stück 24, Nr. 206, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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