Verfassungsgerichtshof B1080/03

B1080/03Verfassungsgericht22.06.2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1080/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.2005

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.338,20 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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