Verfassungsgerichtshof B144/03

B144/03Verfassungsgericht22.06.2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B144/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.2005

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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