Verfassungsgerichtshof G2/05 ua

G2/05 uaVerfassungsgericht24.06.2005

Regest

Arbeitsmarktservice, Dienstrecht, Oberste Organe der Vollziehung, VfGH / Verwerfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G2/05 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.2005

Spruch

In §69 Abs1 vierter Satz, erster Halbsatz des Arbeitsmarktservicegesetzes, BGBl. 1994/313, wird das Wort "endgültig" als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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