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B711/05•Verfassungsgerichtshof B711/05
B711/05Verfassungsgericht14.07.2005
VfGH / Wirkung aufschiebende
Dem in der Beschwerdesache des Z D, ..., vertreten durch Rechtsanwalt Mag. W S, ..., gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, vom 18. Mai 2005, Zl. ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 VfGG k e i n e F o l g e gegeben.
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