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G93/05•Verfassungsgerichtshof G93/05
G93/05Verfassungsgericht26.09.2005
Arbeitslosenversicherung, Exekution
Die Worte "übertragen und" in §68 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977, in der Fassung der Exekutionsordnungsnovelle, BGBl. Nr. 628/1991, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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