Verfassungsgerichtshof B717/04

B717/04Verfassungsgericht27.09.2005

Regest

Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Dienstrecht, Versetzung, Verwendungsänderung, Verwaltungsverfahren, Entscheidungspflicht, Devolution

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B717/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit EUR 2.340,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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