Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
B1741/03•Verfassungsgerichtshof B1741/03
B1741/03Verfassungsgericht30.09.2005
Dienstrecht, EU-Recht, Verfahrensdauer überlange, Verwaltungsorganisation, Hoheitsverwaltung, VfGH / Prüfungsmaßstab, Entscheidung in angemessener Zeit, Zivilrecht
I. Der Beschwerdeführer ist im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist nach Art6 Abs1 EMRK verletzt worden.
Insoweit wird jedoch der Antrag, den angefochtenen Bescheid aufzuheben, abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
III. Die Gemeinde Krems ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 834,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
Die von der belangten Behörde begehrten Kosten werden nicht zugesprochen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.