Verfassungsgerichtshof B936/04

B936/04Verfassungsgericht04.10.2005

Regest

Pensionskassen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B936/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2005

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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