Verfassungsgerichtshof B1499/03

B1499/03Verfassungsgericht10.10.2005

Regest

Baurecht, Baubewilligung, Nachbarrechte, Bescheiderlassung, Verwaltungsverfahren, Berufung, Zustellung, Vorstellung, VfGH / Präjudizialität, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1499/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.2005

Spruch

Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Art83 Abs2 B-VG) verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, den beschwerdeführenden Gesellschaften zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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