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A29/04•Verfassungsgerichtshof A29/04
A29/04Verfassungsgericht12.10.2005
Energierecht, Elektrizitätswesen, Verhandlung mündliche, VfGH / Klagen
Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der Klägerin € 209.471,62 samt der gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §1333 Abs2 ABGB seit dem 11.10.2004 sowie hieraus 4 % Zinseszinsen ab Behändigung der Klage und die Kosten dieses Rechtsstreites gemäß §19a RAO zu Handen der ausgewiesenen Rechtsvertretung binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen, wird abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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