Verfassungsgerichtshof B47/05 ua

B47/05 uaVerfassungsgericht14.10.2005

Regest

Rechtspolitik, Sozialversicherung, Krankenversicherung, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Fristsetzung, VfGH / Kosten, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Verwerfungsumfang, Homosexualität, Lebensgemeinschaft

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B47/05 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetze bzw. gesetzwidriger Verordnungen in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

Der Bund (Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 4.320 €

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu erstatten.

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