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B360/05 ua•Verfassungsgerichtshof B360/05 ua
B360/05 uaVerfassungsgericht15.10.2005
Auslegung verfassungskonforme, Militärrecht, Heeresgebühren, Zivildienst
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in ihrem gemäß Art9a B-VG iVm §2 Abs1 ZDG verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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