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B3222/05•Verfassungsgerichtshof B3222/05
B3222/05Verfassungsgericht17.10.2005
VfGH / Wirkung aufschiebende
Dem in der Beschwerdesache des P N, ..., vertreten durch die Rechtsanwälte Mag. M P und Mag. H P, ..., gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. August 2005, Zl. ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 VfGG k e i n e F o l g e gegeben.
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